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Transparent. Fair. Gefördert.

Was kostet Physiotherapie, was übernimmt die Kasse und welche staatlichen Zuschüsse können Sie nutzen? Hier finden Sie alle Antworten auf einen Blick.

Gesetzlich versichert

Mit einer ärztlichen Heilmittelverordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie zuzahlungsbefreite Versicherte zahlen nichts.

Zuzahlungsbefreiung

Übersteigen Ihre gesamten Zuzahlungen 2 % Ihres Bruttoeinkommens (bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %), können Sie sich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen. Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Gut zu wissen

Die Zuzahlung wird beim ersten Termin fällig und direkt bei uns beglichen (EC-Karte, kontaktlos oder bar). Ihre Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.

Zuzahlungsrechner

Schätzen Sie Ihre gesetzliche Zuzahlung in Sekunden.

Rezeptgebühr (einmalig)
10,00 €
10 % der Behandlungskosten
17,78 €
Ihre Zuzahlung gesamt
27,78 €

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis der bundesweiten GKV-Vergütung (gerundet, Stand 2026). Maßgeblich ist die Abrechnung Ihrer Krankenkasse.

Privat versichert und Beihilfe

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten nach der Behandlung eine Rechnung nach den Gebührensätzen für Heilpraktiker/Physiotherapie (in Anlehnung an die GebüH, Steigerungssatz 1,8-fach). Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle ein. Die Erstattungshöhe richtet sich nach Ihrem Tarif; wir stellen Ihnen auf Wunsch vorab einen Kostenvoranschlag aus.

Selbstzahler-Preisliste

Alle Behandlungen ohne Rezept, jederzeit buchbar. Physiotherapeutische Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Preise für Selbstzahler:innen
BehandlungDauerPreis
Erstbefund & BehandlungAnamnese, Untersuchung, Therapiestart40 Min62 €
Krankengymnastik25 Min34 €
Manuelle Therapie25 Min42 €
Manuelle Lymphdrainage30 / 45 / 60 Min40 / 58 / 76 €
Sportphysiotherapie30 Min49 €
CMD- / Kiefertherapie30 Min48 €
Faszientherapie30 Min46 €
Klassische Massage20 Min30 €
Kinesio-Tapingje Anlage, materialabhängig–ab 12 €
Fango-Wärmepackung20 Min14 €
Elektrotherapie / Ultraschall15 Min12 €
Personal Training1:1 auf unserer Trainingsfläche55 Min79 €
Hausbesuch-Zuschlagzzgl. Wegegeld im Stadtgebiet–+ 20 €

So zahlen Kasse, Staat und Arbeitgeber mit

Prävention wird in Deutschland gezielt gefördert. Diese vier Wege lohnen sich für fast alle unsere Patient:innen:

Kurs-Erstattung nach § 20 SGB V

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse in der Regel mit 75–100 % der Kursgebühr, meist für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme (mind. 80 %); die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie von uns.

Arbeitgeberzuschuss (§ 3 Nr. 34 EStG)

Ihr Arbeitgeber kann zertifizierte Gesundheitskurse mit bis zu 600 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei bezuschussen, zusätzlich zum Gehalt. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung an; wir stellen die nötigen Nachweise aus.

Bonusprogramme der Krankenkassen

Viele Kassen belohnen Kursteilnahmen zusätzlich mit Bonuspunkten, Prämien oder Geldzahlungen. Ein Blick in das Bonusheft Ihrer Kasse lohnt sich fast immer, die Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit Stempel.

Rehasport und betriebliche Gesundheit

Bei entsprechender Verordnung kann Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX) über die Kasse gefördert werden. Für Unternehmen bieten wir außerdem Workshops und Kurse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung an.

Alle Angaben zu Erstattungen und Förderungen ohne Gewähr (Stand: Juli 2026). Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Krankenkasse bzw. die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Kurz beantwortet

Weitere Fragen beantworten wir gern am Telefon: 0941 786 44 20.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Ihre Heilmittelverordnung (falls vorhanden), Ihre Versichertenkarte, ein großes Handtuch sowie relevante Befunde oder OP-Berichte. Kommen Sie gern in bequemer Kleidung.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen, bei einem ärztlich angegebenen dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Kann ich Termine kostenlos absagen?

Ja, bis 24 Stunden vor dem Termin, telefonisch oder per E-Mail. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen müssen wir die reservierte Zeit leider privat in Rechnung stellen (Ausfallhonorar in Höhe des Behandlungspreises), da der Termin exklusiv für Sie freigehalten wurde.

Übernimmt die Kasse auch Hausbesuche?

Ja, wenn die Ärztin oder der Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung ausdrücklich verordnet hat. Die gesetzliche Zuzahlung fällt auch hier an.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden, bei akuten Beschwerden oft am selben Tag. Nutzen Sie am besten unsere Online-Buchung, dort sehen Sie alle freien Zeiten.

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